Das sollten Sie zum Thema Pflegegrade wissen
Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist es erforderlich, zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dies kann entweder durch die betroffene Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Diese erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren, um eine gerechte und vergleichbare Einschätzung zu gewährleisten. Der Fokus der Begutachtung liegt nicht auf der Diagnose von Krankheiten, sondern auf dem Maß der Selbstständigkeit im Alltag. Es wird geprüft, inwieweit Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Belastungen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte beeinträchtigt sind. Auf Grundlage dieser Kriterien erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad. Sollte der Bescheid nicht den tatsächlichen Einschränkungen entsprechen, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür ist es wichtig zu prüfen, welche Beeinträchtigungen im Gutachten möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Diese Informationen dienen dann als Grundlage für die Begründung des Widerspruchs. So können Betroffene eine angemessene Einstufung ihrer Pflegesituation erreichen.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben nur geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit. Sie benötigen meist Unterstützung bei einfachen Alltagsaufgaben wie Körperpflege oder Haushaltsführung.
Pflegegrad 2
Bei erheblichen Beeinträchtigungen erhalten Betroffene Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Pflege kann durch Angehörige oder ambulante Dienste erfolgen.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigungen führen zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Alltag. Häufig ist tägliche Hilfe bei der Körperpflege und Ernährung notwendig.
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 betrifft Personen mit schwersten Einschränkungen, die umfangreiche Hilfe im Alltag benötigen. Teilweise sind sie noch in der Lage, einfache Tätigkeiten wie Essen oder einen Notruf auszuführen.
Pflegegrad 5
Personen mit Pflegegrad 5 sind vollständig auf Hilfe angewiesen und größtenteils immobil. Aufgrund des besonders hohen Versorgungsbedarfs stehen ihnen umfassende Leistungen der Pflegeversicherung zu.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Alles, was Sie zu den Pflegegraden, den Voraussetzungen und der Begutachtung durch den MD wissen müssen, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail und Kontaktformular.
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