Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Das sollten Sie zum Thema Pflegegrade wissen

Für die erstmalige Feststellung eines Pflegegrads muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Pflegegrad-Einstufung gestellt werden. Dies kann entweder durch die betroffene Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Diese erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren, um eine gerechte und vergleichbare Einschätzung zu gewährleisten.

Der Fokus der Begutachtung liegt nicht auf der Diagnose von Krankheiten, sondern auf dem Maß der Selbstständigkeit im Alltag. Es wird geprüft, inwieweit Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Belastungen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte beeinträchtigt sind. Auf Grundlage dieser Kriterien erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad.

Privatversicherte können einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades direkt bei ihrer privaten Pflegeversicherung stellen. Dafür müssen sie ein formloses Schreiben oder ein spezielles Antragsformular einreichen, das meist auf der Website der Versicherung verfügbar ist. Nach Antragstellung beauftragt die Versicherung Medicproof mit einer Begutachtung zur Einschätzung des Pflegebedarfs.

Sollte der Bescheid nicht den tatsächlichen Einschränkungen entsprechen, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür ist es wichtig zu prüfen, welche Beeinträchtigungen im Gutachten möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Diese Informationen dienen dann als Grundlage für die Begründung des Widerspruchs. So können Betroffene eine angemessene Einstufung ihrer Pflegesituation erreichen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben nur geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit. Sie benötigen Unterstützung bei einfachen Alltagsaufgaben wie Körperpflege oder Haushaltsführung.

Mehr zu Pflegegrad 1 erfahren

Pflegegrad 2

Bei erheblichen Beeinträchtigungen erhalten Betroffene Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Pflege kann durch Angehörige oder ambulante Dienste erfolgen.

Mehr zu Pflegegrad 2 erfahren

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen führen zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Alltag. Häufig ist tägliche Hilfe bei der Körperpflege und Ernährung notwendig.

Mehr zu Pflegegrad 3 erfahren

Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 betrifft Personen mit schwersten Einschränkungen, die umfangreiche Hilfe im Alltag benötigen. Teilweise sind sie noch in der Lage, einfache Tätigkeiten wie Essen oder einen Notruf auszuführen.

Mehr zu Pflegegrad 4 erfahren

Pflegegrad 5

Personen mit Pflegegrad 5 sind vollständig auf Hilfe angewiesen und größtenteils immobil. Aufgrund des besonders hohen Versorgungsbedarfs stehen ihnen umfassende Leistungen der Pflegeversicherung zu.

Mehr zu Pflegegrad 5 erfahren

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Alles, was Sie zu den Pflegegraden, den Voraussetzungen und der Begutachtung durch den MD wissen müssen, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail und Kontaktformular.

Unser Team freut sich schon darauf, Sie kennenzulernen!

Kontakt aufnehmen
Zum Seitenanfang