Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 benötigen umfassende Unterstützung in allen Lebensbereichen, da ihre Selbstständigkeit massiv beeinträchtigt ist. In der Regel sind sie immobil und dauerhaft auf intensive Pflege angewiesen. Die Pflegeversicherung bietet in diesem Fall ein umfangreiches Leistungsspektrum, um Betroffene und ihre Angehörigen bestmöglich zu entlasten. Die Wahl zwischen professioneller Pflege oder häuslicher Betreuung bleibt dabei flexibel. Besonders wichtig ist die Kombination aus finanzieller Unterstützung und beratenden Angeboten.
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 5
- Unterstützung durch einen Pflegedienst: bis zu 2.299 Euro monatlich
- Pflegegeld bei Pflege durch eine private Pflegeperson: 990 Euro monatlich
- Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld, abhängig vom Pflegeanteil
- Beratungseinsatz von Pflegefachkräften: Einmal pro Quartal verpflichtend bei Pflegegeldbezug, optional bei Sach- oder Kombinationsleistungen
- Pflegeberatung: kostenlos
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
- Angebote zur Unterstützung im Alltag: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 2.085 Euro monatlich
- Ersatzpflege: ab 01.07.2025 gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege bis zu 3.539 Euro für 56 Tage
- Kurzzeitpflege: ab 01.07.2025 gemeinsames Jahresbudget mit Ersatzpflege bis zu 3.539 Euro für 56 Tage
- Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro monatlich plus Zuschuss zum Eigenanteil (15–75 % je nach Verweildauer)
- Pflegehilfsmittel: Verbrauchshilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich, Hausnotruf bis zu 25,50 Euro monatlich
- Wohnumfeld-Verbesserung: bis zu 4.180 Euro