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Das Wichtigste zum Pflegegrad 4 bei schwersten Beeinträchtigungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erleben schwerste Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten. Sie sind in hohem Maße auf die Hilfe anderer angewiesen – insbesondere bei alltäglichen Aufgaben. Auch wenn eingeschränktes selbstständiges Essen oder Trinken noch möglich ist, ist eine kontinuierliche Betreuung erforderlich. Dank der Pflegeversicherung stehen ihnen vielfältige Leistungen zu. Diese sollen die Versorgung zu Hause oder stationär sicherstellen und Angehörige entlasten.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 4

  • Unterstützung durch einen Pflegedienst: bis zu 1.859 Euro monatlich
  • Pflegegeld bei Pflege durch eine private Pflegeperson: 800 Euro monatlich
  • Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld je nach Anteil
  • Beratungseinsatz von Pflegefachkräften: einmal pro Quartal verpflichtend oder möglich
  • Pflegeberatung: kostenlos
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: bis zu 1.685 Euro monatlich (z. B. Tages- und Nachtpflege)
  • Ersatzpflege: ab 01.07.2025 gemeinsames Jahresbudget mit Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro für 56 Tage
  • Kurzzeitpflege: ab 01.07.2025 gemeinsames Jahresbudget mit Ersatzpflege von bis zu 3.539 Euro für 56 Tage
  • Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro monatlich pauschal sowie Zuschuss zum Eigenanteil zwischen 15 und 75 %
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 42 Euro monatlich für Verbrauchshilfsmittel, Hausnotruf-Zuschuss bis zu 25,50 Euro
  • Wohnumfeld-Verbesserung: bis zu 4.180 Euro einmalig für notwendige Umbaumaßnahmen
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