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Pflegegrad 2 bei erheblichen Beeinträchtigungen – das Wichtigste auf einen Blick

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 gelten als Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. In diesem Pflegegrad haben Betroffene grundsätzlich Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch Pflegegeld oder auf Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, eine Versorgung zu Hause oder stationär sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten. Dabei besteht die Möglichkeit, verschiedene Angebote miteinander zu kombinieren. Zusätzlich stehen kostenlose Beratungsangebote sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen zur Verfügung.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 2

  • Pflegesachleistung: bis zu 796 € monatlich
  • Pflegegeld: 347 € monatlich bei Pflege durch eine private Pflegeperson
  • Kombinationsleistung: anteilige Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld
  • Beratungseinsatz von Pflegefachkräften: einmal pro Halbjahr verpflichtend oder möglich, je nach Leistungsform
  • Pflegeberatung: kostenlos
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich
  • Unterstützungsangebote im Alltag: z. B. Tages- und Nachtpflege, Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, bis zu 721 € monatlich
  • Ersatzpflege ab 01.07.2025: gemeinsames Budget mit Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € für 56 Tage pro Jahr
  • Kurzzeitpflege ab 01.07.2025: im gemeinsamen Jahresbudget mit Ersatzpflege enthalten, bis zu 3.539 € für 56 Tage pro Jahr
  • Vollstationäre Pflege: 805 € monatlich pauschal sowie Zuschuss zum Eigenanteil zwischen 15 % und 75 %
  • Pflegehilfsmittel: Verbrauchshilfsmittel bis zu 42 € monatlich, Hausnotrufsystem mit Zuschuss bis 25,50 € monatlich
  • Wohnumfeld-Verbesserung: einmalig bis zu 4.180 € Zuschuss

Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen

Sie haben grundsätzlich das Recht, gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser ist innerhalb von vier Wochen schriftlich bei der Pflegekasse einzureichen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf!

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