Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Verhinderungspflege in Stuttgart durch unser erfahrenes Team

Wir springen für pflegende Angehörige ein und übernehmen die alltägliche Pflege.

Ob berufliche und private Verpflichtungen, Krankheit oder einfach einmal eine Auszeit vom Alltag – kann eine private Pflegeperson ihre Aufgabe über einen bestimmten Zeitraum nicht ausführen, stellt die Verhinderungspflege durch unseren Pflegedienst die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicher. Verlassen Sie sich auf eine lückenlose Versorgung.

Seit der jüngsten Gesetzesänderung wird das jährliche Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 € nicht mehr separat zur Verfügung gestellt, sondern gemeinsam mit der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege genutzt. Das bedeutet: Die Leistungen greifen nun auf denselben Gesamtbetrag von 3.539 € zurück.

Definition Verhinderungspflege

Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause von einem Angehörigen versorgt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verhinderungspflege, sollte dieser zeitweise ausfallen. Die Voraussetzungen sind im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) § 39 geregelt.

Diese Leistungen umfasst die Verhinderungspflege

Ein pflegender Angehöriger kann sich von einem ambulanten Pflegedienst vertreten lassen. Die Pflegekraft übernimmt während der Abwesenheit die Rolle der Hauptpflegeperson und kümmert sich um die Grundpflegehauswirtschaftliche Versorgung sowie Tagesgestaltung.

Formen der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann entweder stundenweise für weniger als acht Stunden am Tag oder für einen oder mehrere aufeinanderfolgende Tage in Anspruch genommen werden.

Vorteile der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit, ohne dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person leidet. Ein Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit die Betreuung professionell und zuverlässig.

Kosten der Verhinderungspflege

Wenn Ihre private Pflegeperson eine Auszeit benötigt oder vorübergehend nicht verfügbar ist, können Sie sich auf uns verlassen: Unser Pflegedienst sorgt dafür, dass die Betreuung nahtlos weitergeführt wird. Seit der letzten Gesetzesänderung steht dafür ein jährliches Entlastungsbudget von 3.539 € zur Verfügung, das nun nicht mehr getrennt, sondern gemeinsam für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege genutzt wird. Deshalb ist es besonders wichtig, die Nutzung der Gelder im Vorfeld gut zu planen, um die Betreuung optimal und ohne Versorgungslücken sicherzustellen.

Unter diesen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Verhinderungspflege

Voraussetzung ist mindestens der Pflegegrad 2 sowie eine vorherige häusliche Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen über mindestens sechs Monate. Erst dann kann die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt und bewilligt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege

Was hat sich am Entlastungsbudget geändert und warum?

Seit der Gesetzesreform wird das Entlastungsbudget von 3.539 € nicht mehr separat, sondern gemeinsam mit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet. Zuvor waren diese Budgets unabhängig voneinander, was mehr Spielraum bei der Nutzung ermöglichte.

Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr. Dafür muss die pflegebedürftige Person im Vorfeld sechs Wochen zu Hause gepflegt worden sein.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift dann, wenn die reguläre Pflegeperson – zum Beispiel ein Angehöriger – zeitweise verhindert ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Terminen. In dieser Zeit kann ein ambulanter Pflegedienst einspringen und die Pflege übernehmen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?

Für die Bewilligung muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang von einer privaten Pflegeperson – in der Regel Angehörige – gepflegt worden sein.

Wer darf stundenweise die Verhinderungspflege durchführen?

Die Verhinderungspflege kann entweder durch einen Pflegedienst oder Angehörige erfolgen.

Unser Pflegedienst berät Sie gerne ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Die Verhinderungspflege ist bei unserem erfahrenen und einfühlsamen Team in professionellen Händen. Wir bieten:

  • Grundpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Tagesgestaltung
Zum Seitenanfang