Verhinderungspflege in Stuttgart durch unser erfahrenes Team
Wir springen für pflegende Angehörige ein und übernehmen die alltägliche Pflege.
Ob berufliche und private Verpflichtungen, Krankheit oder einfach einmal eine Auszeit vom Alltag – kann eine private Pflegeperson ihre Aufgabe über einen bestimmten Zeitraum nicht ausführen, stellt die Verhinderungspflege durch unseren Pflegedienst die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicher. Verlassen Sie sich auf eine lückenlose Versorgung.
Definition Verhinderungspflege
Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause von einem Angehörigen versorgt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verhinderungspflege, sollte dieser zeitweise ausfallen. Die Voraussetzungen sind im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) § 39 geregelt.
Diese Leistungen umfasst die Verhinderungspflege
Ein pflegender Angehöriger kann sich von einem ambulanten Pflegedienst vertreten lassen. Die Pflegekraft übernimmt während der Abwesenheit die Rolle der Hauptpflegeperson und kümmert sich um die Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Tagesgestaltung.
Formen der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann entweder stundenweise für weniger als acht Stunden am Tag oder für einen oder mehrere aufeinanderfolgende Tage in Anspruch genommen werden.
Vorteile der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit, ohne dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person leidet. Ein Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit die Betreuung professionell und zuverlässig.
Kosten der Verhinderungspflege
Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.685 Euro je Kalenderjahr. Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können im Kalenderjahr bis zu 843 Euro des noch nicht in Anspruch genommenen Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Unter diesen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Verhinderungspflege
Voraussetzung ist mindestens der Pflegegrad 2 sowie eine vorherige häusliche Pflege durch Angehörige oder private Pflegepersonen über mindestens sechs Monate. Erst dann kann die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt und bewilligt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege
Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr. Dafür muss die pflegebedürftige Person im Vorfeld sechs Wochen zu Hause gepflegt worden sein.
Was bedeutet Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift dann, wenn die reguläre Pflegeperson – zum Beispiel ein Angehöriger – zeitweise verhindert ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Terminen. In dieser Zeit kann ein ambulanter Pflegedienst einspringen und die Pflege übernehmen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
Für die Bewilligung muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang von einer privaten Pflegeperson – in der Regel Angehörige – gepflegt worden sein.
Wer darf stundenweise die Verhinderungspflege durchführen?
Die Verhinderungspflege kann entweder durch einen Pflegedienst oder Angehörige erfolgen.
Unser Pflegedienst berät Sie gerne ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die Verhinderungspflege ist bei unserem erfahrenen und einfühlsamen Team in professionellen Händen. Wir bieten:
- Grundpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Tagesgestaltung