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Pflegegrad 1 bei geringen Beeinträchtigungen – das müssen Sie beachten

Menschen mit Pflegegrad 1 sind nur geringfügig in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten eingeschränkt. Sie benötigen gelegentliche Unterstützung, sind aber im Alltag meist noch gut eigenständig. Ziel der Leistungen ist es, diese Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Insbesondere werden Hilfen in der Haushaltsführung und bei der Hygiene angeboten, ebenso wie präventive und unterstützende Maßnahmen.

Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 1

  • Entlastungsbetrag: bis zu 125 Euro monatlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Alltagsunterstützung: Leistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Begleitdienste oder Betreuungsangebote
  • Ambulante Pflege: Einsatz eines Pflegedienstes möglich (z. B. für Körperpflege, Haushaltsführung, Betreuungsleistungen)
  • Tages- und Nachtpflege: teilweise Übernahme der Kosten über den Entlastungsbetrag
  • Vollstationäre Pflege: Zuschuss von 125 Euro monatlich bei Heimunterbringung
  • Beratung: ein Beratungseinsatz durch Pflegefachkräfte ist zweimal jährlich möglich
  • Pflegehilfsmittel: monatlich bis zu 40 Euro für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.
  • Hausnotruf: Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung: einmaliger Zuschuss bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (z. B. Haltegriffe, barrierefreie Umbauten)

Widerspruch gegen den Pflegegrad 1 einlegen

Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, bei der Pflegekasse innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Haben Sie Fragen? Wünschen Sie eine ausführliche Beratung zu den Pflegegraden? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Wir sind für Sie und Ihre Angehörigen da.

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