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Häusliche Krankenpflege nach SGB V

Unsere erfahrenen Pflegekräfte sind für Sie da.

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Arzt einem pflegebedürftigen Patienten eine medizinische Behandlungspflege verordnen, die unser Pflegedienst gerne für Sie oder Ihren Angehörigen übernimmt. Die häusliche Krankenpflege umfasst dabei medizinisch notwendige Pflegeleistungen, die auf ärztliche Verordnung hin in der häuslichen Umgebung erbracht werden.

Definition häusliche Krankenpflege

Die medizinische Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) V, die von einem Arzt verordnet werden muss und durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Altenpflege erfolgt.

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege

Tätigkeiten, die unser Pflegedienst übernimmt, sind:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Intramuskuläre und subkutane Injektionen, zum Beispiel Insulin- und Thrombosespritzen
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Portversorgung
  • Stomaversorgung
  • Inhalation
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Versorgen von Ernährungssonden
  • Katheterpflege
  • Katheterwechsel

In diesen Fällen wird Behandlungspflege verordnet

Ein Anspruch auf die häusliche Krankenpflege besteht nur, wenn weder der / die Pflegebedürftige selbst noch eine mit dieser in einem Haushalt lebende Person die Pflege durchführen können.

Dauer und Kosten für die Behandlungspflege

Zunächst wird die Hauskrankenpflege für einen Zeitraum von 14 Tagen verschrieben. Bei Bedarf kann der Arzt anschließend eine Folgeverordnung ausstellen. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Volljährige Patienten müssen 28 Tage lang 10 % zuzahlen, wobei der Betrag täglich maximal bei 10 € liegt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur häuslichen Krankenpflege

Was sind Maßnahmen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege?

Aufgaben der Pflege sind beispielsweise der Verabreichung von Medikamenten, die Dekubitusversorgung, die Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie das Anlegen der Wechsel von Verbänden.

Was kostet die Pflege zu Hause?

Die Krankenkasse trägt die Kosten. Als Versicherter müssen Sie über 28 Tage lang 10 % zuzahlen, höchstens jedoch 10 € pro Tag.

Wird die häusliche Krankenpflege vom Pflegegeld abgezogen?

Kosten für die häusliche Krankenpflege werden nicht vom Pflegegeld abgezogen. Sie erhalten weiterhin die vollen Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und der häuslichen Krankenpflege?

Während die häusliche Krankenpflege medizinische Hilfeleistungen umfasst, bezieht sich die Grundpflege auf akute Fälle. Hier unterstützt auch die Krankenkasse (z. B. bei einem gebrochenen Arm oder offenen OP-Wunden).

Ihr zuverlässiger Partner für die häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege – unser Pflegedienst bietet:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Unterstützungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
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