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Individuelle Pflegeberatung in Stuttgart nutzen

Wir lassen keine Fragen offen.

Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist ein gesetzlich verankerter Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie richtet sich an Pflegebedürftige ab einem anerkannten Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Ziel der Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.

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Definition Pflegeberatung

Der Anspruch auf Pflegeberatung wird im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Führt die zuständige Stelle die Beratung nicht innerhalb von 14 Tagen durch, erhält der Pflegebedürftige einen Beratungsgutschein, den er bei einem privaten Anbieter wie unserem Pflegedienst einlösen kann. So sollen pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ausführlich zu ihren Möglichkeiten und Rechten im Bereich der Pflege aufgeklärt und alle Fragen beantwortet werden.

Leistungen der Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung richtet sich sowohl an zu pflegende Personen als auch an pflegende Angehörige. Spätestens, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist eine ausführliche und unabhängige Beratung wichtig. Im Rahmen der Beratung wird die individuelle Pflegesituation analysiert und auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft. Pflegepersonen erhalten praktische Tipps zur Pflege, Hilfsmittelversorgung sowie zur Beantragung weiterer Leistungen.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung

Liegen die Pflegegrade 2 und 3 vor, ist eine halbjährliche Beratung, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung vorgesehen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot der Pflegeberatung ist eng mit der Leistung des Pflegegelds verknüpft. Nehmen Sie die Beratungstermine als Pflegebedürftiger nicht wahr, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Daher ist die Pflegeberatung nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung.

Wie wird eine Pflegeberatung durchgeführt?

Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, sind die Betroffenen oft unsicher, was die nächsten Schritte, die Leistungen und die Bürokratie angeht. Die Aufklärung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen steht im Mittelpunkt der Pflegeberatung. Erfolgen kann das Gespräch je nach Wunsch zu Hause oder in den Räumlichkeiten unseres Pflegediensts.

Wie wird die Pflegeberatung finanziert?

Die Kosten für die Pflegeberatung nach SGB 37 3 wird von den Pflegekassen übernommen.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung?

Eine Beratung dauert zwischen 30 und 60 Minuten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die nächste Pflegeberatung mit unserem Pflegedienst!

Profitieren Sie von einer ausführlichen Pflegeberatung durch unseren Pflegedienst. Wir beraten zu pflegende Personen und pflegende Angehörige zu:

  • Zustehenden Leistungen
  • Pflegekosten
  • Organisation der Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
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